AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der UltraSmashed GmbH
1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der UltraSmashed GmbH, Martinsfeld 8, 50676 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116351, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Christopher Thanisch (nachfolgend "Anbieter"), und deren Kunden (nachfolgend "Kunde"), soweit es sich bei diesen um Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt.
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand (1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung sowie der technischen Produktentwicklung, insbesondere im Bereich der Softwareentwicklung. Dies umfasst sowohl standardisierte als auch individualisierte Leistungen.
(2) Die Leistungserbringung kann insbesondere in Form von Softwarebereitstellung, Cloud-Diensten, Hosting-Services, Beratungsleistungen, technischer Konzeption und Projektumsetzung erfolgen. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Vertragsschluss (1) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt durch individuelle Angebotsabgabe und Annahme zustande. Die Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail. Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn beide Parteien schriftlich oder per E-Mail ihre Zustimmung zur Zusammenarbeit erklärt haben.
(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, stellt ein vom Kunden angenommenes Angebot eine verbindliche Auftragserteilung dar.
4. Preise und Zahlungsbedingungen (1) Sämtliche Preise verstehen sich als Netto-Beträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel elektronisch. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Andere Zahlungsfristen (z. B. 14 oder 30 Tage netto) bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
5. Leistungszeit und Mitwirkungspflichten (1) Leistungsfristen oder -termine werden individuell vereinbart. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten angegebene Fristen als unverbindlich.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte, insbesondere freie Mitarbeiter, Agenturen oder Drittsoftware, einzusetzen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen. Verzögerungen infolge unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
6. Nutzungsrechte an Software und Arbeitsergebnissen (1) Bei der Bereitstellung von Software im Rahmen von Software-as-a-Service (SaaS) räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck und für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2) Im Falle von individuell entwickelter Software oder sonstigen Arbeitsergebnissen werden dem Kunden die Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie es vertraglich vereinbart ist. Soweit eine vollständige Übertragung vereinbart wurde, erfolgt diese mit Zahlung der vollständigen Vergütung.
(3) Eine Bearbeitung oder Änderung der Software durch den Kunden ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Freigabe durch den Anbieter zulässig.
(4) Eine Weitergabe der Software an Dritte ist dem Kunden nur gestattet, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde oder bei vollständiger Rechteeinräumung und in Ermangelung entgegenstehender Lizenzbestimmungen.
7. Gewährleistung (1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, sofern nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gelten die Leistungen als genehmigt.
8. Haftung (1) Der Anbieter haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung in diesem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
9. Vertraulichkeit Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.
10. Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.